Kolonieordnung

Autofahren ist in der Kolonie grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen können nur in ganz dringenden Fällen vom Vorstand genehmigt werden. Notfall- und Versorgungs-Fahrzeuge dürfen bei Bedarf die Koloniewege befahren.

Feldwarte sind Mitglieder des erweiterten Vorstandes und Ihr kompetenter Ansprechpartner als Mittler zwischen Vorstand und dem einzelnen Vereinsmitglied. Bitte folgen Sie deren Ratschlägen und Anweisungen.

Gartenabfälle sollten zu Kompost heranreifen können. Ansonsten bitte den vereinseigenen Öko- und Kompostplatz benutzen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Berlin generell verboten!

Hausratsmüll darf keinen Sperrmüll enthalten. Gartenabfälle gehören dort ebenso wenig hinein, wie Bauschutt, Gartenmöbel, oder Dachpappe.

Hecken gleich welcher Art, dürfen nicht angepflanzt werden. Vorhandene Hecken sollten auf 1,20m geschnitten.Vorpflanzungen müssen mitgepflegt werden.

Hunde sind auf den Koloniewegen an der Leine zu führen. Das Verunreinigungen und Aufscharren der Wege sollte unbedingt vermieden werden sowie Bellen und Jagen der Hunde nicht zu Belästigungen führen. Wir sind eine geschützte Grünanlage, die der Erholung dient.

Kolonie-Tore sind geschlossen zu halten.

Koniferen-Pflanzungen werden geduldet. Ihre Anzahl ist auf 6 Stück pro Parzelle und eine Höhe von einem Meter begrenzt. Ältere Nadelgehölze sind einzukürzen, unschöne Exemplare zu entfernen.

Mittagsruhe ist täglich von 13.00 bis 15.00 Uhr einzuhalten! Sonntags ist jegliches Hämmern, Sägen, Holzhacken, Rasenmähen, Schreddern, Benutzen von Heckenscheren oder Kreissägen sowie sonstiges Lärmen untersagt!

Musik, gleich welcher Art, darf nur innerhalb der Lauben in Zimmerlautstärke ausgeübt werden. Dies gilt auch für alle weiteren Tonwiedergabegeräte.

Pflanzabstände zu den Nachbarzäunen sind korrekt zu beachten (siehe BkgG.) Ziergehölzer, die an Nachbargrenzen stehen, sollten so geschnitten werden, dass Nutzpflanzen nicht in ihrem Wuchs beeinträchtigt werden.

Radfahren wird auf den Koloniewegen geduldet. Wir bitten das Klingeln ebenso wie „Rennen” zu vermeiden.

Rasenmähen unterliegt einer besonders starken Einschränkung und ist nur Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr und Sonnabends von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 erlaubt. Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten.

Die Kolonieordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages


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