Flächenaufteilung und Kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz

Die Kleingärtnerische Nutzung

Warum, Wieso, Weshalb, Warum wird da soviel "Gedöns" drum gemacht?.
Ganz einfach. Wir haben hier Land gepachtet zu einem richtig günstigen Preis. Land ist knapp in Berlin. Weil für Erholungsgrundstücke ein Mehrfaches an Pacht verlangt werden kann, werden natürlich Begehrlichkeiten geweckt.

Bei zu geringer kleingärtnerischer Nutzung würde der Bezirksverband als Hauptpächter gegen den Pachtvertrag verstoßen. Aus diesem Grund sind alle Vereine angehalten dies zu vermeiden und müssen für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Also ran an den Spaten und Gemüsebeete angelegt. Helfen Sie mit und ernten Sie was Sie sehen (sähen). Die Dreiteilung zu etwa gleich großen Anteilen an Obst-/Gemüseanbau, Erholungsfläche/Rasen und bebauter/versiegelter Fläche ist ein probates Mittel, um dies einzuhalten und Spaß macht es auch ein Kleingärtner zu sein.

BGH III ZR 281/03: Seite 1c

Gem. Pachtvertag §6.

Abs. 6. Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6% der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt sein.

Die Vorschriften für die Errichtung baulicher Anlagen können für jede Kleingartenanlage anders sein!


Versiegelte Fläche: Eine versiegelte Fläche im Sinne einer Gartenordnung, ist die Herstellung einer wasserundurchlässigen tragfähigen Schicht wie z.B.: Beton, Platten, jedwedem wasserunduchlässigem Material; dazu zählen auch Terrassen und Wege.

(Bei der Berechnung werden 6% der Gesamtfläche (abzüglich 24m2 für die Laube) angesetzt.)

Tipp: Achten Sie auf Ihre Wege und Terrassenflächen. Man muss ja nicht alles zudecken. Kies oder Mulch, versetzte Steine oder Rasengittersteine sind offene Flächen.

Grabeland: Grabeland im Sinne einer Gartenordnung ist eine Bodenfläche, die in der Regel jährlich umgegraben wird und mit Gemüsepflanzen, Erdbeeren, Kartoffeln usw. bestellt ist.

Kleingärtnerisch genutzte Fäche: Bestandteile der kleingärtnerisch genutzten Fläche sind


Bezirksverband Hinweise als PDF Datei

Bezirksverband Hinweise als PDF Datei (Stand Mai 2012) (378,5 KB)


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